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Bettinger, Handbuch des Domainrechts.Nationale Schutzsysteme und internationale Streitbeilegung.2008, 1751 Seiten, gebunden, 188 Euro, ISBN 978-3-452-25488-7
(Heymanns Verlag) Bestellen
Erläuterung aus Wikipedia: Unter Domainhandel versteht man den gewerblichen Handel mit Domains, also Internetadressen wie beispielsweise wein.de, tennis.com oder wikipedia.org.Da Domains keine materiellen, sondern ideelle Güter darstellen, besteht das Rechtsgeschäft beim Domainhandel in der Übertragung der Inhaberschaft an einer Domain vom Verkäufer auf den Käufer. Es geht dabei ausschließlich um den Handel mit den Rechten an einer Domain (Adresse) als solcher; Verkäufe von Websites, Internetprojekten oder anderen Inhalten stellen keinen Domainhandel im eigentlichen Sinne dar.Prinzipiell ist der Domainhandel in etwa mit dem Grundstückshandel vergleichbar, wenn auch juristisch nicht besonders reguliert. Oft werden Domains auch als die "Grundstücke des Internets" bezeichnet. Sofern keine Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt werden, ist der Domainhandel nach höchstrichterlicher deutscher Rechtsprechung ein legales Geschäft wie jeder andere Handel und wird auch in der Öffentlichkeit als solches wahrgenommen.
